Bereit für die DSGVO?

Bereit für die DSGVO?

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung

Datenschutz - Wer jetzt den Kopf in den Sand steckt...

Datenschutz - Wer jetzt den Kopf in den Sand steckt...

...wird später mit den Zähnen knirschen. Jetzt handeln!

EU-DSGVO gilt ab dem 25. Mai 2018

EU-DSGVO gilt ab dem 25. Mai 2018

Wir machen Datenschutz einfach

DSGVO- Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung


Ab dem 25. Mai 2018 gilt für alle die unternehmerisch tätig sind die neue europäische Datenschutzgrundverordnung.

Das Thema Datenschutz ist nicht neu, wird aber mit Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung für alle grundlegend reformiert.
Wir unterstützen Sie und machen Datenschutz einfach!
Sie als Unternehmer sind verpflichtet aktiv die neuen Bestimmungen im Datenschutz umzusetzen. Insbesondere der Umgang mit personenbezogenen Daten erfordert Ihre Aufmerksamkeit. Hier gibt es viele Neuerungen die im Firmenalltag beachtet werden müssen.
Vor allem die Rechte von Personen, deren Daten in Ihrem Unternehmen verarbeitet und gespeichert werden, wurden gestärkt.
Möglicherweise muss Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen und eintragen.
Ob dies erforderlich ist und welche Nachweise zur Umsetzung des Datenschutzes Sie benötigen, dazu beraten wir Sie gerne.
Wichtig zu wissen, dass Anfragen zum Thema Datenschutz immer ganz kurzfristig beantwortet werden müssen und Verstöße gegen den Datenschutz wesentlich schneller und schärfer geahndet werden. Bußgelder erreichen künftig empfindliche Höhe.
Unser Ziel:
Ihnen die Umsetzung der neuen DSGVO in Ihrer Firma so einfach wie möglich zu machen.

Am 25. Mai 2018 endet die Übergangsphase und die neue EU-DSGVO erhält Ihre Gültigkeit. Unter Umständen müssen neue Abläufe umgesetzt werden oder Ihr Unternehmen benötigt sogar einen Datenschutzbeauftragten.
Hier hilft keine Vogel-Strauß-Politik sondern der Datenschutzbeauftragte ist der Aufsichtsbehörde namentlich zu benennen.

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Unser Angebot reicht von der
Erstinformation bis hin zur Stellung Ihres externen Datenschutzbeauftragten.
Ganz gleich ob Kleinunternehmer oder großer Konzern, jedes Unternehmen ist zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet.
Doch keine Sorge, die Umsetzung der geforderten Maßnahmen sollte immer "angemessen" sein. Nutzen Sie bei den vielen Maßnahmen die umgesetzt werden sollen unsere Beratung und Unterstützung und unser Fachwissen zu entscheiden welche Maßnahmen nötig werden um dies zur Sicherheit Ihres Unternehmens umzusetzen.

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Wer Ihr Unternehmen im Bereich Datenschutz verantwortlich beraten und betreuen soll muss qualifiziert sein.
Nach der neuen EU-DSGVO ausgebildet und geprüft und von der DEKRA als Fachkraft für Datenschutz zertifiziert erhalten Sie kompetente Betreuung vor Ort.

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Unsere Mitgliedschaft beim BvD e.V. sorgt dafür, dass wir stets über aktuelles Wissen in Sachen Datenschutz informiert sind.
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten ist zuständig für die Interessen von betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten. Gute Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch kommen unseren Kunden zu Gute.

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Datenschutz nach der neuen DSGVO - Was können wir für Sie tun?


IT-Sicherheit ist nicht die alleinige Komponente im Datenschutz aber in der Regel ist die personenbezogene Datenverarbeitung in heutiger Zeit elektronisch.

Seit 1997 haben wir Erfahrung in Planung und Umsetzung von IT-Lösungen und IT-Sicherheit. Darauf lassen sich fundierte Datenschutzkonzepte aufbauen.

Um Datenschutz auch in Ihrer IT umzusetzen

  • überprüfen wir für Sie die IT-Sicherheit in Ihrem Unternehmen und erstellen einen Sicherheitsfahrplan zur Umsetzung.

  • helfen wir bei der sinnvollen Verschlüsselung Ihrer Daten.

  • schulen wir Ihre Mitarbeiter über den korrekten Umgang mit relevanten Daten in der EDV des Unternehmens

  • erstellen mit Ihnen gemeinsam Richtlinien und Dokumentation für den Ernstfall eines Desaster-Recovery

 

Unsere Leistungen im Datenschutz

 

  • Beratung und IST-Analyse

  • Einführung des Datenschutz in Ihrem Unternehmen und Erstellen eines persönlichen Datenschutzkonzeptes

  • Prüfen der erforderlichen Maßnahmen

  • Schulung der Mitarbeiter gem. Art. 39 der kommenden EU-DSGVO

  • Erstellen eines Verfahrensverzeichnisses

  • Falls erforderlich die Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen als Datenschutzbeauftragter oder im Rahmen der Beratertätigkeit in individuellem Auftrag

  • regelmäßige Prüfung bezüglich eventuell auftretender datenschutzrechtlicher Probleme

  • Datenschutzfolgeabschätzungen

  • Hilfe bei Anforderungen von Nachweisen zum Datenschutz

Erste Schritte - Was ist zu tun?

Nachweis und Dokumentation, dass Sie die Umsetzung des Datenschutzes nach der neuen EZ-DSGVO aktiv betreiben. Überprüfung und Dokumentation der IT-Sicherheit. Damit Sie diesen Anforderungen neben Ihrer eigentlichen Tätigkeit gerecht werden können unterstützen wir Sie gerne. Nachweis und Dokumentation, dass Sie die Umsetzung des Datenschutzes nach der neuen EZ-DSGVO aktiv betreiben. Überprüfung und Dokumentation der IT-Sicherheit. Damit Sie diesen Anforderungen neben Ihrer eigentlichen Tätigkeit gerecht werden können unterstützen wir Sie gerne. Alle Vorgehensweisen der Erfassung und Speicherung von Daten müssen dokumentiert werden. Meldung eines Datenschutzbeauftragten bei der Aufsichtsbehörde, falls Art und Umfang Ihrer Datenverarbeitung dies nötig macht. Entwicklung und Dokumentation eines Auskunftverfahrens zur Wahrung der Informationsrechte "Betroffener". Nachweis und Dokumentation, dass Sie die Umsetzung des Datenschutzes nach der neuen EZ-DSGVO aktiv betreiben. Überprüfung und Dokumentation der IT-Sicherheit. Damit Sie diesen Anforderungen neben Ihrer eigentlichen Tätigkeit gerecht werden können unterstützen wir Sie gerne.

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